Kassenleistungen und Kostenübernahme 

Kassenpatienten 

Die Kosten können über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. 

Privatpatienten 

Privatversicherte müssen mit ihrer Krankenkasse klären, ob und in welchem Umfang die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung mitversichert sind. Hier gibt es unterschiedliche Regelungen. 

Selbstzahler 

Die Krankenkassenleistungen können auch eigenfinanziert werden.