Kassenleistungen und Kostenübernahme
Kassenpatienten
Die Kosten können über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden.
Privatpatienten
Privatversicherte müssen mit ihrer Krankenkasse klären, ob und in welchem Umfang die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung mitversichert sind. Hier gibt es unterschiedliche Regelungen.
Selbstzahler
Die Krankenkassenleistungen können auch eigenfinanziert werden.